131.741
FIAGKG
CH-SO
§ 16 Verordnung über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAV KG) - Berechnung: Berechnungsgrundsätze (§ 25 FIAG KG)
Verfahren und Rechtspflege - Berechnung, Kürzung, Erhöhung und Berichtigung der Beiträge und Abgaben der Kirchgemeinden sowie der Anteile der Kantonalorganisationen
§ 16 FIAV KG · Berechnung: Berechnungsgrundsätze (§ 25 FIAG KG)
1. Sämtliche Berechnungen erfolgen ohne Rundungen.
2. Die Resultate der Berechnungen werden wie folgt ausgedrückt
a) Die Steuerkraft einer Konfession (SKK) wird in ganzen Zahlen angegeben;
b) Der Steuerkraftindex (SKI) wird auf zwei Dezimalen nach dem Komma angegeben.
3. Die Zahlungen im Finanzausgleich werden nach kaufmännischen Grundsätzen auf hundert Franken gerundet.