131.74
CH-SO
§ 17 Gesetz über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAG KG) - Funktionsweise und Anspruchsvoraussetzungen
Verteilung und Verwendung der Mittel - Verteilung unter den Kirchgemeinden - Ressourcenausgleich unter Einbezug des Steuerkraftanteils - Restsummenausgleich
§ 17 FIAG KG · Funktionsweise und Anspruchsvoraussetzungen
1. Die Summe der Mittel des Steuerkraftanteils, welche nach Ausrichtung der Mindestausstattung übrig ist, wird unter den Kirchgemeinden mit einem SKI kleiner als 100 aufgeteilt.
2. Massgebend ist der SKI nach Disparitätenausgleich und nach Mindestausstattung.
3. Nach Absatz 1 anspruchsberechtigte Kirchgemeinden erhalten pro Konfessionsangehörige und Konfessionsangehörigen einen Beitrag proportional zur Differenz ihrer Steuerkraft zur durchschnittlichen Steuerkraft der betreffenden Konfession.
4. Die Verteilung der Restsumme nach SKI wird nach der Formel C des Anhanges berechnet.