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131.74 CH-SO

§ 14 Gesetz über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAG KG) - Steuerkraft und Steuerkraftindex

Verteilung und Verwendung der Mittel - Verteilung unter den Kirchgemeinden - Ressourcenausgleich unter Einbezug des Steuerkraftanteils - Grundlagen
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§ 14 FIAG KG · Steuerkraft und Steuerkraftindex

1. Die Steuerkraft einer Kirchgemeinde ist das Verhältnis ihres Staatssteueraufkommens zu ihrer Anzahl Konfessionsangehöriger.

2. Die Steuerkraft einer Konfession ist das Verhältnis der Summe des Staatssteueraufkommens aller Kirchgemeinden einer Konfession zur gesamten Anzahl der Konfessionsangehörigen einer Konfession.

3. Der Steuerkraftindex (SKI) einer Kirchgemeinde ist das in Prozenten ausgedrückte Verhältnis ihrer Steuerkraft zur Steuerkraft der betreffenden Konfession.

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