Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.74 CH-SO

§ 12 Gesetz über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAG KG) - Staatssteueraufkommen

Verteilung und Verwendung der Mittel - Verteilung unter den Kirchgemeinden - Ressourcenausgleich unter Einbezug des Steuerkraftanteils - Grundlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 12 FIAG KG · Staatssteueraufkommen

1. Das Staatssteueraufkommen (SSA) einer Kirchgemeinde ist die Summe der Staatssteuern der Konfessionsangehörigen aus der Jahresrechnung dieser Kirchgemeinde bei einem Steuerfuss von 100 Prozent.

2. Der Regierungsrat erlässt durch Verordnung Bestimmungen über die darunter fallenden Steuerarten und Betreffnisse.

← § 11 FIAG KG Gesetz über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAG KG) - Geltungsbereich § 13 FIAG KG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →