131.74
CH-SO
§ 12 Gesetz über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAG KG) - Staatssteueraufkommen
Verteilung und Verwendung der Mittel - Verteilung unter den Kirchgemeinden - Ressourcenausgleich unter Einbezug des Steuerkraftanteils - Grundlagen
§ 12 FIAG KG · Staatssteueraufkommen
1. Das Staatssteueraufkommen (SSA) einer Kirchgemeinde ist die Summe der Staatssteuern der Konfessionsangehörigen aus der Jahresrechnung dieser Kirchgemeinde bei einem Steuerfuss von 100 Prozent.
2. Der Regierungsrat erlässt durch Verordnung Bestimmungen über die darunter fallenden Steuerarten und Betreffnisse.