131.74
CH-SO
§ 10 Gesetz über den Finanzausgleich der Kirchgemeinden (FIAG KG) - Zielsetzung und Instrumente
Verteilung und Verwendung der Mittel - Verteilung unter den Kirchgemeinden - Ressourcenausgleich unter Einbezug des Steuerkraftanteils - Grundlagen
§ 10 FIAG KG · Zielsetzung und Instrumente
1. Der Ressourcenausgleich verringert die Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kirchgemeinden.
2. Die umverteilten Mittel werden den Kirchgemeinden ohne Zweckbindung ausgerichtet.
3. Instrumente sind der Disparitätenausgleich, die Mindestausstattung und der Restsummenausgleich.