131.732
CH-SO
§ 9 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 - Zuständigkeit
Vollzug
§ 9 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 · Zuständigkeit
1. Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.