§ 6 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 - Dotation der Mittel
§ 6 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 · Dotation der Mittel
1. Die Grundbeiträge für die einzelnen Lastenausgleiche betragen
a)* für die Strassenlänge pro Einwohner beim geografisch-topografischen Lastenausgleich: 5'500'000 Franken;
b)* für die Fläche pro Einwohner beim geografisch-topografischen Lastenausgleich: 5'500'000 Franken;
c)* für die EL-Quote beim soziodemografischen Lastenausgleich: 5'000'000 Franken;
d)* für die Ausländerquote beim soziodemografischen Lastenausgleich: 5'000'000 Franken;
e)* für die Zentrumslastenabgeltung: 1'150'000 Franken;
f)* für eine überdurchschnittliche Anzahl an Arbeitsplätzen aus bestimmten Wirtschaftszweigen des zweiten und dritten Sektors pro Einwohner beim arbeitsmarktlichen Lastenausgleich: 19’080’000 Franken;
g)* für eine überdurchschnittliche Anzahl an Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften mit Sitz in der betreffenden Gemeinde pro Einwohner beim arbeitsmarktlichen Lastenausgleich: 2’120’000 Franken.