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§ 6 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 - Dotation der Mittel

Jährliche Steuerungsgrössen
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§ 6 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 · Dotation der Mittel

1. Die Grundbeiträge für die einzelnen Lastenausgleiche betragen

a)* für die Strassenlänge pro Einwohner beim geografisch-topografischen Lastenausgleich: 5'500'000 Franken;

b)* für die Fläche pro Einwohner beim geografisch-topografischen Lastenausgleich: 5'500'000 Franken;

c)* für die EL-Quote beim soziodemografischen Lastenausgleich: 5'000'000 Franken;

d)* für die Ausländerquote beim soziodemografischen Lastenausgleich: 5'000'000 Franken;

e)* für die Zentrumslastenabgeltung: 1'150'000 Franken;

f)* für eine überdurchschnittliche Anzahl an Arbeitsplätzen aus bestimmten Wirtschaftszweigen des zweiten und dritten Sektors pro Einwohner beim arbeitsmarktlichen Lastenausgleich: 19’080’000 Franken;

g)* für eine überdurchschnittliche Anzahl an Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften mit Sitz in der betreffenden Gemeinde pro Einwohner beim arbeitsmarktlichen Lastenausgleich: 2’120’000 Franken.

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