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§ 5bis Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 - Arbeitsmarktlicher Lastenausgleich

Jährliche Steuerungsgrössen
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§ 5bis Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 · Arbeitsmarktlicher Lastenausgleich

1. Die minimale Abweichung vom Medianwert (mAM) für die Vollzeitäquivalente an Arbeitsplätzen aus bestimmten Wirtschaftszweigen des zweiten und dritten Sektors pro Einwohner pro Gemeinde beträgt 1.25.

2. Die maximale Abweichung vom Medianwert (maxAM) für die Vollzeitäquivalente an Arbeitsplätzen aus bestimmten Wirtschaftszweigen des zweiten und dritten Sektors pro Einwohner pro Gemeinde beträgt 3.00.

3. Die minimale Abweichung vom Medianwert (mAM) für die steuerpflichtigen Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften mit Sitz in der betreffenden Gemeinde pro Einwohner pro Gemeinde beträgt 1.25.

4. Die maximale Abweichung vom Medianwert (maxAM) für die steuerpflichtigen Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften mit Sitz in der betreffenden Gemeinde pro Einwohner pro Gemeinde beträgt 2.00.

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