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§ 3 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 - Geografisch-topografischer Lastenausgleich

Jährliche Steuerungsgrössen
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§ 3 Steuerungsgrössen im Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden für das Jahr 2026 · Geografisch-topografischer Lastenausgleich

1. Die minimale Abweichung vom Medianwert (mAM) für die Strassenlänge pro Einwohner beträgt 1.50.

2. Die maximale Abweichung vom Medianwert (maxAM) für die Strassenlänge pro Einwohner beträgt 2.50.

3. Die minimale Abweichung vom Medianwert (mAM) für die Fläche pro Einwohner beträgt 1.50.

4. Die maximale Abweichung vom Medianwert (maxAM) für die Fläche pro Einwohner beträgt 2.50.

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