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131.731 FILAV CH-SO

§ 2 Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Massgebender Prozentsatz (§ 10 Absätze 4 und 5 FILAG EG)

Ressourcenausgleich durch Kanton und Gemeinden - Disparitätenausgleich - Funktionsweise
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§ 2 Finanz- und Lastenausgleichsverordnung, FILAV EG · Massgebender Prozentsatz (§ 10 Absätze 4 und 5 FILAG EG)

1. Der vom Kantonsrat zu bestimmende massgebende Prozentsatz der Abschöpfungsquote im Disparitätenausgleich (DAQ) wird in ganzen Prozenten angegeben.

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