131.73
FILAG
CH-SO
§ 8 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Wohnbevölkerung
Ressourcenausgleich durch Kanton und Gemeinden - Grundlagen
§ 8 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG · Wohnbevölkerung
1. Massgebend ist die Wohnbevölkerung nach dem zivilrechtlichen Wohnsitzprinzip der Gemeinde gemäss der kantonalen Bevölkerungsstatistik.