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131.73 FILAG CH-SO

§ 8 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Wohnbevölkerung

Ressourcenausgleich durch Kanton und Gemeinden - Grundlagen
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§ 8 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG · Wohnbevölkerung

1. Massgebend ist die Wohnbevölkerung nach dem zivilrechtlichen Wohnsitzprinzip der Gemeinde gemäss der kantonalen Bevölkerungsstatistik.

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