131.73
FILAG
CH-SO
§ 5 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Zielsetzung und Instrumente
Ressourcenausgleich durch Kanton und Gemeinden - Grundlagen
§ 5 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG · Zielsetzung und Instrumente
1. Der Ressourcenausgleich verringert die Unterschiede der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinden.
2. Die umverteilten Mittel werden den Gemeinden ohne Zweckbindung ausgerichtet.
3. Instrumente sind der Disparitätenausgleich und die Mindestausstattung.