Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.73 FILAG CH-SO

§ 37 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Berechnungen und Anwendung der altrechtlichen Regelungen

Übergangs- und Schlussbestimmungen - Übergangsbestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (41 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 37 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG · Berechnungen und Anwendung der altrechtlichen Regelungen

1. Das Departement nimmt sämtliche sich aus den vorliegenden Übergangsbestimmungen ergebenden Berechnungen vor.

← § 36 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Geltungsbereich § 38 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →