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131.73 FILAG CH-SO

§ 3 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Grundsätze

Allgemeines
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§ 3 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG · Grundsätze

1. Dieses Gesetz orientiert sich bei der Regelung des Finanz- und Lastenausgleichs an den folgenden Grundsätzen

a) Trennung von Ressourcen und Lasten;

b) Transparenz und Wirksamkeit;

c) wirtschaftliche und sparsame Aufgabenerfüllung;

d) leitbildgerechtes Verhalten;

e) Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.

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