131.73
FILAG
CH-SO
§ 3 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Grundsätze
Allgemeines
§ 3 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG · Grundsätze
1. Dieses Gesetz orientiert sich bei der Regelung des Finanz- und Lastenausgleichs an den folgenden Grundsätzen
a) Trennung von Ressourcen und Lasten;
b) Transparenz und Wirksamkeit;
c) wirtschaftliche und sparsame Aufgabenerfüllung;
d) leitbildgerechtes Verhalten;
e) Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit.