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131.73 FILAG CH-SO

§ 1 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden - Geltungsbereich

Allgemeines
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§ 1 Finanz- und Lastenausgleichsgesetz, FILAG EG · Geltungsbereich

1. Dieses Gesetz regelt den Finanz- und Lastenausgleich der Einwohnergemeinden.

2. Es regelt insbesondere

a) den Ressourcenausgleich durch die ressourcenstarken Gemeinden und den Kanton zu Gunsten der ressourcenschwachen Gemeinden;

b) den geografisch-topografischen und den soziodemografischen Lastenausgleich sowie die Abgeltung der Zentrumslasten durch den Kanton.

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