131.51
RegV
CH-SO
§ 5 Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register (RegV) - Inhalt des Einwohnerregisters
Einwohner-, Stimm- und Steuerregister
§ 5 RegV · Inhalt des Einwohnerregisters
1. Der minimale Inhalt der Einwohnerregister richtet sich nach dem Registerharmonisierungsgesetz des Bundes.