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131.51 RegV CH-SO

§ 5 Verordnung über die Harmonisierung amtlicher Register (RegV) - Inhalt des Einwohnerregisters

Einwohner-, Stimm- und Steuerregister
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§ 5 RegV · Inhalt des Einwohnerregisters

1. Der minimale Inhalt der Einwohnerregister richtet sich nach dem Registerharmonisierungsgesetz des Bundes.

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