131.1
GG
CH-SO
§ 93 Gemeindegesetz (GG) - 2. Weitere Befugnisse
Organisation der Gemeinden - Ausserordentliche Gemeindeorganisation - Gemeindeparlament
§ 93 GG · 2. Weitere Befugnisse
1. In der Gemeindeordnung können dem Gemeindeparlament weitere Befugnisse zugewiesen werden. Dabei ist festzulegen, ob sie übertragbar sind oder nicht.