Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.1 GG CH-SO

§ 74 Gemeindegesetz (GG) - II. Befugnisse

Organisation der Gemeinden - Ordentliche Gemeindeorganisation - Gemeinderatskommission
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§ 74 GG · II. Befugnisse

1. Die Aufgaben und Befugnisse der Gemeinderatskommission sind in der Gemeindeordnung zu umschreiben.

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