131.1
GG
CH-SO
§ 72 Gemeindegesetz (GG) - IV Ressortsystem
Organisation der Gemeinden - Ordentliche Gemeindeorganisation - Gemeinderat
§ 72 GG · IV Ressortsystem
1. In der Gemeindeordnung kann bestimmt werden, dass einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates einzelne Sachgebiete (Ressorts) zugewiesen werden sollen.