Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
131.1 GG CH-SO

§ 38 Gemeindegesetz (GG) - 4. Stimm- und Wahlrecht der Vorsitzenden

Organisation der Gemeinden - Allgemeine Organisation - Wahlen und Abstimmungen
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§ 38 GG · 4. Stimm- und Wahlrecht der Vorsitzenden

1. Die Vorsitzenden können wählen und mitstimmen.

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