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131.1 GG CH-SO

§ 37 Gemeindegesetz (GG) - 3. Abstimmungen

Organisation der Gemeinden - Allgemeine Organisation - Wahlen und Abstimmungen
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§ 37 GG · 3. Abstimmungen

1. Bei den Abstimmungen in Sachfragen entscheidet das einfache Mehr der Stimmen.

2. Bei den geheimen Abstimmungen fallen leere und ungültige Stimmen nicht in Betracht.

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