§ 150 Gemeindegesetz (GG) - 3. Anhang
§ 150 GG · 3. Anhang
1. Der Anhang zur Jahresrechnung enthält
a)* das angewendete Rechnungslegungswerk und begründete Abweichungen;
b)* die Rechnungslegungsgrundsätze und die wesentlichen Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung;
c)* das Verzeichnis der Kapitalanlagen und Wertschriften;
d)* den Anlagespiegel und das Liegenschaftsverzeichnis zum Finanzvermögen;
e)* den Beteiligungsspiegel;
f)* die Brandversicherungswerte der Sachanlagen;
g)* Angaben über ausgegebene Anleihensobligationen;
h)* den Rückstellungsspiegel;
i)* den Eigenkapitalnachweis;
j)* den Gewährleistungsspiegel / die Eventualverpflichtungen;
k)* die Verpflichtungen für Rückzahlungen von Bevorschussungen;
l)* die nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen;
m)* die Sonderrechnungen;
n)* die ergänzende Sachgruppengliederung bei Leitgemeinden;
o)* die Nachtragskreditkontrolle;
p)* die Verpflichtungskreditkontrolle;
q)* die Finanzkennzahlen.
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