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131.1 GG CH-SO

§ 150 Gemeindegesetz (GG) - 3. Anhang

Rechnungslegung und Finanzhaushalt - Jahresrechnung
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§ 150 GG · 3. Anhang

1. Der Anhang zur Jahresrechnung enthält

a)* das angewendete Rechnungslegungswerk und begründete Abweichungen;

b)* die Rechnungslegungsgrundsätze und die wesentlichen Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung;

c)* das Verzeichnis der Kapitalanlagen und Wertschriften;

d)* den Anlagespiegel und das Liegenschaftsverzeichnis zum Finanzvermögen;

e)* den Beteiligungsspiegel;

f)* die Brandversicherungswerte der Sachanlagen;

g)* Angaben über ausgegebene Anleihensobligationen;

h)* den Rückstellungsspiegel;

i)* den Eigenkapitalnachweis;

j)* den Gewährleistungsspiegel / die Eventualverpflichtungen;

k)* die Verpflichtungen für Rückzahlungen von Bevorschussungen;

l)* die nicht bilanzierten Leasingverpflichtungen;

m)* die Sonderrechnungen;

n)* die ergänzende Sachgruppengliederung bei Leitgemeinden;

o)* die Nachtragskreditkontrolle;

p)* die Verpflichtungskreditkontrolle;

q)* die Finanzkennzahlen.

2. ...

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