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131.1 GG CH-SO

§ 140 Gemeindegesetz (GG) - II. Inhalt 1. Allgemeines

Rechnungslegung und Finanzhaushalt - Budget
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§ 140 GG · II. Inhalt 1. Allgemeines

1. Das Budget enthält

a)* die bewilligten Aufwände (Budgetkredite) und geschätzten Erträge in der Erfolgsrechnung;

b)* die bewilligten Ausgaben (Investitionskredite) und geschätzten Einnahmen in der Investitionsrechnung;

c)* Jahrestranchen der bewilligten Verpflichtungskredite.

2. Für Gemeindeunternehmen werden eigene Budgets erstellt.

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