131.1
GG
CH-SO
§ 140 Gemeindegesetz (GG) - II. Inhalt 1. Allgemeines
Rechnungslegung und Finanzhaushalt - Budget
§ 140 GG · II. Inhalt 1. Allgemeines
1. Das Budget enthält
a)* die bewilligten Aufwände (Budgetkredite) und geschätzten Erträge in der Erfolgsrechnung;
b)* die bewilligten Ausgaben (Investitionskredite) und geschätzten Einnahmen in der Investitionsrechnung;
c)* Jahrestranchen der bewilligten Verpflichtungskredite.
2. Für Gemeindeunternehmen werden eigene Budgets erstellt.