131.1
GG
CH-SO
§ 135bis Gemeindegesetz (GG) - 3. Internes Kontrollsystem
Rechnungslegung und Finanzhaushalt - Grundsätze der Haushaltführung und des Rechnungswesens
§ 135bis GG · 3. Internes Kontrollsystem
1. Das interne Kontrollsystem umfasst regulatorische, organisatorische und technische Massnahmen.
2. Der Gemeinderat trifft die notwendigen Massnahmen, um das Vermögen zu schützen, die zweckmässige Verwendung der Mittel sicherzustellen, Fehler und Unregelmässigkeiten bei der Buchführung zu verhindern sowie die Ordnungsmässigkeit der Rechnungslegung und die verlässliche Berichterstattung zu gewährleisten.
3. Er berücksichtigt dabei die Risikolage, das Kosten-/Nutzenverhältnis und die Gemeindegrösse.