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131.1 GG CH-SO

§ 124 Gemeindegesetz (GG) - 5. Wohnsitzpflicht

Behördemitglieder, Beamte, Beamtinnen und Angestellte - Beamte, Beamtinnen und Angestellte
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§ 124 GG · 5. Wohnsitzpflicht

1. In der Dienst- und Gehaltsordnung kann für bestimmte Beamte, Beamtinnen und Angestellte die Wohnsitzpflicht vorgeschrieben werden.

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