131.1
GG
CH-SO
§ 124 Gemeindegesetz (GG) - 5. Wohnsitzpflicht
Behördemitglieder, Beamte, Beamtinnen und Angestellte - Beamte, Beamtinnen und Angestellte
§ 124 GG · 5. Wohnsitzpflicht
1. In der Dienst- und Gehaltsordnung kann für bestimmte Beamte, Beamtinnen und Angestellte die Wohnsitzpflicht vorgeschrieben werden.