129.11
CH-SO
§ 63 Notariatsverordnung - I. Aufsichtsbehörden
Aufsicht
§ 63 Notariatsverordnung · I. Aufsichtsbehörden
1. Aufsichtsbehörde über sämtliche im Kanton Solothurn praktizierenden Notare ist der Regierungsrat. Er übt die Aufsicht durch die Staatskanzlei aus.