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129.11 CH-SO

§ 3 Notariatsverordnung - III. Unvereinbarkeit

Allgemeine Bestimmungen
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§ 3 Notariatsverordnung · III. Unvereinbarkeit

1. Unvereinbar mit der Ausübung des Notariates ist die Bekleidung einer ständigen Beamtung oder Anstellung im kantonalen öffentlichen Dienst.

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