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129.11 CH-SO

§ 2 Notariatsverordnung - II. Örtliche Zuständigkeit des Notars

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 Notariatsverordnung · II. Örtliche Zuständigkeit des Notars

1. Der im Kanton Solothurn zur Berufsausübung berechtigte Notar kann seine Funktionen im ganzen Kantonsgebiet ausüben (§ 7 EG ZGB).

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