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§ 4 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei - Seminarkurse

Ausbildung
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§ 4 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei · Seminarkurse

1. Die Seminarkurse sind in der Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien vom 7. Juni 2005 zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung geregelt.

2. Seminarkurse sind nur in den nach § 3 für die Grundausbildung vorgeschriebenen Rechtsgebieten zu besuchen. Zu den Seminarkursen wird zugelassen, wer die nach § 3 vorgeschriebene Grundausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

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