128.221
CH-SO
§ 25 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei - Inkrafttreten
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 25 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.
2. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.