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128.221 CH-SO

§ 25 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei - Inkrafttreten

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 25 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2006 in Kraft.

2. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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