128.221
CH-SO
§ 24 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei - Aufhebung bisherigen Rechts
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 24 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Verordnung über die Prüfung für Verwaltungsbeamte der Amtschreibereien vom 4. März 1991 ist aufgehoben.