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§ 24 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei - Aufhebung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 24 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Prüfung für Verwaltungsbeamte der Amtschreibereien vom 4. März 1991 ist aufgehoben.

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