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§ 10 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei - b) Durchführung

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§ 10 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei · b) Durchführung

1. Zur Lösung der schriftlichen Aufgabe in Klausur stehen 8 Stunden zur Verfügung. Es können gleichzeitig mehrere Kandidaten und Kandidatinnen zur Lösung derselben Aufgabe aufgeboten werden.

2. Die Klausur wird vom Finanzdepartement überwacht.

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