128.221
CH-SO
§ 10 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei - b) Durchführung
Prüfung
§ 10 Verordnung über die Ausbildung von Fachpersonen der Amtschreiberei · b) Durchführung
1. Zur Lösung der schriftlichen Aufgabe in Klausur stehen 8 Stunden zur Verfügung. Es können gleichzeitig mehrere Kandidaten und Kandidatinnen zur Lösung derselben Aufgabe aufgeboten werden.
2. Die Klausur wird vom Finanzdepartement überwacht.