128.121
CH-SO
§ 9 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung - Konferenz der Fachlehrkräfte
Seminarleitung und Fachlehrkräfte
§ 9 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung · Konferenz der Fachlehrkräfte
1. Die Fachlehrkräfte werden vom Seminarleiter zwecks Besprechung des Lehrprogrammes und Feststellung des Ausbildungsstandes der einzelnen Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen periodisch zu Konferenzen einberufen.
2. Die Konferenz der Fachlehrkräfte hat jedes Jahr dem Vorgesetzten eines jeden Kursteilnehmers und einer jeden Kursteilnehmerin einen Bericht über den Grad der Ausbildung und Empfehlungen für die praktische Weiterbildung abzugeben.
3. Über die Zulassung von Kursteilnehmern und Kursteilnehmerinnen, die Zuweisung in die einzelnen Klassen und die Repetition von Klassen entscheidet die Konferenz der Fachlehrkräfte.