128.121
CH-SO
§ 7 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung - Seminarleitung
Seminarleitung und Fachlehrkräfte
§ 7 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung · Seminarleitung
1. Der Seminarleiter muss Inhaber des solothurnischen Notariatspatentes sein.
2. Der Regierungsrat bestimmt den Seminarleiter.