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128.121 CH-SO

§ 7 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung - Seminarleitung

Seminarleitung und Fachlehrkräfte
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§ 7 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung · Seminarleitung

1. Der Seminarleiter muss Inhaber des solothurnischen Notariatspatentes sein.

2. Der Regierungsrat bestimmt den Seminarleiter.

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