128.121
CH-SO
§ 6 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung - Rechtsschutz
Ausschluss und Rechtsschutz
§ 6 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung · Rechtsschutz
1. Gegen Entscheide der Konferenz der Fachlehrkräfte kann innert 10 Tagen beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden.
2. Gegen Entscheide des Regierungsrates kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht Beschwerde erhoben werden.