128.121
CH-SO
§ 5 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung - Ausschluss
Ausschluss und Rechtsschutz
§ 5 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung · Ausschluss
1. Bei mehrfacher unentschuldigter Absenz, Nichtlösen der Aufgaben oder einem wiederholten störenden Verhalten kann der Kursteilnehmer oder die Kursteilnehmerin durch die Konferenz der Fachlehrkräfte vom Seminar ausgeschlossen werden.