128.121
CH-SO
§ 2 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung - Zulassungsvoraussetzungen
Zweck und Zulassungsvoraussetzungen
§ 2 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung · Zulassungsvoraussetzungen
1. An den Seminarkursen teilnehmen kann, wer Angestellter oder Angestellte einer Amtschreiberei ist und die juristische Grundausbildung nach der Verordnung über die juristische Grundausbildung in den Fächern Personen- und Familienrecht, Ehegüter- und Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht oder eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.