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128.121 CH-SO

§ 2 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung - Zulassungsvoraussetzungen

Zweck und Zulassungsvoraussetzungen
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§ 2 Verordnung über Seminarkurse für Angestellte der Amtschreibereien zur Vorbereitung auf die solothurnische Notariatsprüfung · Zulassungsvoraussetzungen

1. An den Seminarkursen teilnehmen kann, wer Angestellter oder Angestellte einer Amtschreiberei ist und die juristische Grundausbildung nach der Verordnung über die juristische Grundausbildung in den Fächern Personen- und Familienrecht, Ehegüter- und Erbrecht, Sachenrecht, Obligationenrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht sowie Staats- und Verwaltungsrecht oder eine gleichwertige Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat.

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