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128.111 CH-SO

§ 7 Verordnung über die juristische Grundausbildung - Inkrafttreten

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§ 7 Verordnung über die juristische Grundausbildung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2005 in Kraft.

2. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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