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128.111 CH-SO

§ 6 Verordnung über die juristische Grundausbildung - Aufhebung bisherigen Rechts

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§ 6 Verordnung über die juristische Grundausbildung · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Verordnung über die Juristischen Kurse vom 13. Juli 1971 ist aufgehoben.

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