127.11
CH-SO
§ 2 Verordnung über das Anwaltsregister - Antrag auf Eintragung im Anwaltsregister
Anwaltsregister
§ 2 Verordnung über das Anwaltsregister · Antrag auf Eintragung im Anwaltsregister
1. Der Antrag auf Eintragung ist schriftlich an das Sekretariat zu richten. Im Antrag sind anzugeben
a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort oder Staatsangehörigkeit;
b) die Geschäftsadresse sowie gegebenenfalls der Name des Anwaltsbüros.
2. Dem Antrag sind beizulegen
a) die Kopie des Anwaltspatentes;
b)* die Niederlassungsbescheinigung oder das Handlungsfähigkeitszeugnis;
c) der aktuelle Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister;
d) der aktuelle Auszug aus dem Betreibungsregister des Wohnsitzes und der Geschäftsadresse;
e) die persönliche Erklärung über die unabhängige Berufsausübung nach Art. 8 BGFA;
f) der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10.
3. Das Sekretariat kann ergänzende Angaben und Unterlagen verlangen.