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127.11 CH-SO

§ 2 Verordnung über das Anwaltsregister - Antrag auf Eintragung im Anwaltsregister

Anwaltsregister
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§ 2 Verordnung über das Anwaltsregister · Antrag auf Eintragung im Anwaltsregister

1. Der Antrag auf Eintragung ist schriftlich an das Sekretariat zu richten. Im Antrag sind anzugeben

a) Name, Vorname, Geburtsdatum, Heimatort oder Staatsangehörigkeit;

b) die Geschäftsadresse sowie gegebenenfalls der Name des Anwaltsbüros.

2. Dem Antrag sind beizulegen

a) die Kopie des Anwaltspatentes;

b)* die Niederlassungsbescheinigung oder das Handlungsfähigkeitszeugnis;

c) der aktuelle Auszug aus dem eidgenössischen Strafregister;

d) der aktuelle Auszug aus dem Betreibungsregister des Wohnsitzes und der Geschäftsadresse;

e) die persönliche Erklärung über die unabhängige Berufsausübung nach Art. 8 BGFA;

f) der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung nach § 10.

3. Das Sekretariat kann ergänzende Angaben und Unterlagen verlangen.

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