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127.10 ANWGLSALAvv CH-SO

§ 9 Gesetz über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz, AnwG) - Kantonales Anwaltsregister

Grundlagen
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§ 9 Anwaltsgesetz, AnwG · Kantonales Anwaltsregister

1. In das kantonale Anwaltsregister kann sich eintragen lassen, wer die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen nach dem Bundesgesetz erfüllt.

2. Der Regierungsrat regelt die Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung in einer Verordnung.

3. Die Eintragung im kantonalen Anwaltsregister wird im Amtsblatt veröffentlicht, ebenso die Löschung des Registereintrags.

4. Name, Vorname, Geburtsjahr und Geschäftsadresse der im Register eingetragenen Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen werden periodisch veröffentlicht.

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