Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
126.583 PKSORRG CH-SO

§ 10 Gesetz über das Ruhegehalt des Regierungsrates (RRG) - Ermächtigung zum Abschluss eines Anschluss- und Übernahmevertrages bei der PKSO

Anschluss für die berufliche Vorsorge per 1. Januar 2016 bei der PKSO
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (14 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 RRG · Ermächtigung zum Abschluss eines Anschluss- und Übernahmevertrages bei der PKSO

1. Die Finanzkommission des Kantons Solothurn wird ermächtigt, per 1. Januar 2016 mit der PKSO einen Anschluss- und Übernahmevertrag abzuschliessen.

2. Der Anschluss- und Übernahmevertrag regelt

a) den Anschluss des Kantons Solothurn per 1. Januar 2016 an die PKSO betreffend die berufliche Vorsorge gemäss den reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen der PKSO und nach BVG der aktiven Regierungsräte, der ehemaligen Regierungsräte mit Ruhegehaltsbezügen und der bekannten und unbekannten Rentner, welche auf Basis der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für die Mitglieder des Regierungsrates vom 4. Juli 1990 (Ruhegehaltsordnung des Regierungsrates) Anspruch auf eine Rente haben, und Versicherung der Vorgenannten betreffend die berufliche Vorsorge gemäss den reglementarischen und gesetzlichen Bestimmungen der PKSO und nach BVG in der PKSO;

b) die Übernahme der Aktiven und Passiven der beruflichen Vorsorge der Mitglieder des Regierungsrates gemäss Bilanz per 31. Dezember 2015, sämtlicher bekannter und unbekannter Rentenverpflichtungen per 31. Dezember 2015, welche sich aus der Ruhegehaltsordnung des Regierungsrates ergeben, einschliesslich die damit verbundenen anwartschaftlichen Leistungsverpflichtungen, sowie sämtlicher anwartschaftlicher Leistungsverpflichtungen, aus denen sich für die berufliche Vorsorge der Mitglieder des Regierungsrates eine Leistungspflicht auf Grundlage der Ruhegehaltsordnung des Regierungsrates ergibt, durch die PKSO.

← § 9 RRG Gesetz über das Ruhegehalt des Regierungsrates (RRG) - Zweck § 11 RRG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →