126.581
PKG
CH-SO
§ 7 Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Grundsätze der Finanzierung
Finanzierung
§ 7 PKG · Grundsätze der Finanzierung
1. Die Finanzierung der Pensionskasse erfolgt durch die Beiträge der versicherten Personen und der Arbeitgeber sowie durch die Vermögenserträge.
2. Die Beiträge sollen zusammen mit den Vermögenserträgen sicherstellen, dass die Vorsorgeverpflichtungen voll gedeckt sind.