126.581
PKG
CH-SO
§ 4 Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Verhältnis zum BVG
Allgemeine Bestimmungen
§ 4 PKG · Verhältnis zum BVG
1. Die Pensionskasse führt die obligatorische berufliche Vorsorge gemäss BVG.
2. Sie erbringt die Leistungen gemäss diesem Gesetz und ihren Reglementen, mindestens aber die Leistungen nach dem BVG.