Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
126.581 PKG CH-SO

§ 2 Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Rechtsnatur

Allgemeine Bestimmungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 2 PKG · Rechtsnatur

1. Die Pensionskasse ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit Sitz in Solothurn.

2. Sie ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen.

← § 1 PKG Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Zweck § 3 PKG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →