126.581
PKG
CH-SO
§ 19 Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Kontrollstelle und Experte oder Expertin für berufliche Vorsorge
Organisation
§ 19 PKG · Kontrollstelle und Experte oder Expertin für berufliche Vorsorge
1. Die Kontrollstelle und der Experte oder die Expertin für berufliche Vorsorge erfüllen die Aufgaben nach Bundesrecht sowie nach fachlich anerkannten Grundsätzen und Richtlinien.