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126.581 PKG CH-SO

§ 14 Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Freie Mittel

Unterdeckung und freie Mittel
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§ 14 PKG · Freie Mittel

1. Freie Mittel können erst ausgewiesen werden, wenn die Wertschwankungsreserve bis zu ihrem Zielwert geäufnet ist.

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