Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
126.581 PKG CH-SO

§ 11 Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Austrittsleistungen

Leistungen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (30 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 11 PKG · Austrittsleistungen

1. Die versicherte Person hat Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem Eintritt eines versicherten Ereignisses beendet wird und sie die Pensionskasse verlässt.

← § 10 PKG Gesetz über die Pensionskasse Kanton Solothurn (PKG) - Zweck § 12 PKG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →