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126.541 CH-SO

§ 5 Verordnung über die Unfallfürsorge des Staatspersonals des Kantons Solothurn - Betriebsgefahren

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§ 5 Verordnung über die Unfallfürsorge des Staatspersonals des Kantons Solothurn · Betriebsgefahren

1. Alle bei der Ausübung einer Amtstätigkeit bestehenden Betriebsgefahren sind in die Versicherung eingeschlossen.

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