126.511.31
CH-SO
§ 8 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen - Reise- und andere Spesen
§ 8 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen · Reise- und andere Spesen
1. Die Reiseentschädigung und die Entschädigung für auswärtige Verpflegung richten sich nach dem Gesamtarbeitsvertrag vom 25. Oktober 2004.