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§ 8 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen - Reise- und andere Spesen

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§ 8 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen · Reise- und andere Spesen

1. Die Reiseentschädigung und die Entschädigung für auswärtige Verpflegung richten sich nach dem Gesamtarbeitsvertrag vom 25. Oktober 2004.

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